Gutschein und Rückzahlunganspruch
Wir beraten Sie zum Anspruch auf Rückzahlung und vollständige Erstattung des Reisepreises im Falle der Reisestornierung wegen der Auswirkungen des Coronavirus. Nehmen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf vollständige Rückzahlung wahr. Nach aktueller Rechtslage braucht ein Vebraucher einen Gutschein, Reisegutschein oder Voucher als Wertersatz und Geldersatz für den Rückerstattungsanspruch nicht akzeptieren.