Flugausfall Entschädigung sichern. Der Bundesgerichtshof hat die Fluggastrechte bei Verpassen des Anschlussfluges gestärkt. Verpasst ein Fluggast seinen Anschlussflug, obwohl der Zubringerflug nur gering verspätet war, hat die Fluggesellschaft die Entschädigung für Flugverspätungen zu zahlen (BGH X ZR 93/18). Prüfen Sie Ihren Anspruch. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.