Zahn-Prophylaxe gegen Karies und Parodontitis
Bereits vor 40 Jahren belegten umfangreiche klinische Untersuchungen in Schweden beeindruckend den Nutzen der professionellen Zahnreinigung (PZR). Folgerichtig wurde in Deutschland die PZR als medizinisch indiziert in die private Gebührenordnung aufgenommen.
Für gesetzliche Krankenkassen ist die Aufnahme in den Leistungskatalog per Gesetz dagegen nicht möglich, da es sich um eine vorbeugende und damit nicht erstattungsfähige Leistung handelt. Viele Kassen nutzen jedoch Bonusprogramme, um ihre Mitglieder für die PZR zu motivieren und sich an den Kosten zu beteiligen.
Welche gesetzlichen Krankenkassen die Leistung bezuschussen erfahren Sie hier: https://www.kzbv.de/pzr-zuschuss