Hier haben wir einen Campervan und auch ein gutes Beispiel was passieren kann wenn kein spezialisierter Fachmann dafür ein Unfallschaden Gutachten macht. Was war passiert, der Geschädigte hat sich auf sein Anwalt verlassen und den dort bekannten Gutachter beauftragt, ist vielleicht für einen normalen PKW ausreichend, aber hier hat der Kollege tollversagt. Einen Wiederbeschaffungswert für einen Camper von nur 8T€ zu schätzen und die Reparaturkosten ohne den Innenausbau (der muss bei der Reparatur li. Kpl. ausgebaut werden) in der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Kunde hatte noch glück das er es rechtseitig merkte das hier etwas schief läuft zu seinem finanziellen Nachteil. Nun das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von knapp 25t€ und auch die Ausbau- und die Einbauzeiten der Innenausstattung sind nun berücksichtigt. Kunde ist zufrieden, was will man mehr. Dem Kollegen empfehle ich, eine Schulung bei unserem Wohnmobil Gutachter Fachverband damit sowas nicht mehr passieren kann. Sollten Sie auch einen Schaden am Wohnmobil, am Campervan (www.campervan-Gutachter.de), am Mobilheim oder gar am Wohnwagen, dann können Sie uns gerne Kontaktieren, entweder hier per Mail (info@wohnmobil-gutachter.de)
oder per Hdy. 0172 62 22 19 8.
MfG
Rainer Rossrucker
Wohnmobil Gutachter
Bundesweit
Gründer des
www.Wohnmobil-Gutachter-Fachverband
D-A-CH