LED-SCHEINWERFER: BEI UPGRADE-LEUCHTEN VORSICHT – BETRIEBSERLAUBNIS KANN ERLÖSCHEN
Sparen ist gerade überall angesagt, warum nicht auch bei der Autobeleuchtung mittels LED-Lampen? Doch Vorsicht ist geboten denn beim nachrüsten der Scheinwerfer mit LED-Technik ist eine Bauartengenehmigung erforderlich.
Wer auf LED-Scheinwerfer umsteigen möchte, ist in einer Fachwerkstatt gut aufgehoben.
Bei vielen älteren Autos mit Halogen-Beleuchtung H4 und H7 ist ein Umbau auf LED-Technik möglich. LED-Upgrade-Kits machen das möglich, aber nur LED-Leuchten mit passender Bauartengenehmigung sind im öffentlichen Straßenverkehr zulässig, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!
Wer sein Fahrzeug auf LED-Leuchten umrüsten will, sollte erst prüfen ob diese für den Straßenverkehr zugelassen sind, denn jeder Scheinwerfer ist zusammen mit dem dazugehörigen Leuchtmittel typengenehmigt, entsprechend der ECE-Regelung.
Stand Okt. 2022 haben nur zwei Hersteller am Markt, für ihre LED-Leuchtmittel in Kombi mit bestimmten Scheinwerfertypen, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine allgemeine Bauartengenehmigung erhalten.
Im Internet gibt es jedoch eine Menge nicht geprüfte LED-Leuchten aus Fernost, bei denen die Hell-Dunkel-Grenze der Lichtverteilung nicht stimmt. Es können durch blenden des Gegenverkehrs gefährliche Verkehrssituationen entstehen, oder sogar schwere Unfälle verursacht werden. Sollte das der Fall sein ...
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