Bestätigt

praxis- & personalberatung wohlmuth (Ein Angebot der CONMEDICON UG (haftungsbeschränkt))

praxis- & personalberatung wohlmuth (Ein Angebot der CONMEDICON UG (haftungsbeschränkt))
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vor 3 Jahren
Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 ein Gesetz beschlossen, dass die Nachweispflichten von Arbeitgebern neu regelt, und verschärft. Auch nach dessen in Kraft treten am 1. August 2022 müssen die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich vorliegen und eigenhändig unterzeichnet sein. Eine rein elektronische Speicherung bleibt verboten. Zu den »wesentlichen Arbeitsbedingungen« zählen dann noch mehr Information als bisher, etwa zur Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes und seiner verschiedenen Sonderzahlungen und zum Kündigungsverfahren. Verstösse gegen die Nachweispflichten können ein Bussgeld von bis zu 2.000 EUR fällig werden lassen.

Anlass der Neuregelung

Bereits am 31. Juli 2019 ist eine neue EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese »Arbeitsbedingungsrichtlinie« verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, transparente und vorhersehbare Beschäftigung sicherzustellen. Die Umsetzung erfolgt über die Ausweitung der arbeitgeberseitigen Unterrichtungspflichten, die im Nachweisgesetz bereits geregelt waren, nun aber erweitert wurden. Die Festlegung der Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, Mehrfachbeschäftigung, Mindestvorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen und insbesondere die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes versprechen zumindest auf den ersten Blick Kopfzerbrechen.
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