Der Mindestlohn ist in Deutschland seit 2015 gesetzlich im Arbeitsrecht verankert (Mindestlohngesetz - MiLoG). Damit wurde eine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht mehr unterschritten werden darf. Auch Arbeitgeber müssen sich bei Lohnverhandlungen daran halten.
Wer entscheidet über eine Anpassung des Mindestlohns?
Im Juni 2022 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben. Dass der Gesetzgeber den Mindestlohn festlegt, ist allerdings nicht die Regel. Normalerweise entscheidet eine unabhängige Kommission der Tarifpartner über die Höhe des Mindestsatzes. Zwölf Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlversprechen der SPD im Bundestagswahlkampf - mit einem Eingriff in die Tarifautonomie wurde es im Oktober 2022 eingelöst. Die Ampel-Regierung spricht von einer "einmaligen" Massnahme. Künftig soll die Kommission also - wie bisher - alle zwei Jahre einen Vorschlag erarbeiten, ob und wie die gesetzliche Lohnuntergrenze angepasst werden soll.
Inzwischen hat die Mindestlohnkommission wieder getagt. In ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 hat die Kommission Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn 2024 in einem ersten Schritt auf 12,41 EUR anzuheben. In einem zweiten Schritt soll der Mindestlohn im Jahr 2025 auf 12,82 EUR angehoben werden.
Die Entscheidung fiel erstmals nicht im Konsens.