𝐈𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐧𝐞𝐮𝐞 𝐆𝐞𝐛ü𝐡𝐫𝐞𝐧𝐛𝐞𝐟𝐫𝐞𝐢𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐢𝐧𝐭𝐫𝐚𝐠𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐛ü𝐡𝐫 𝐞𝐢𝐧 𝐄𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠?
In Vorwahlzeiten gibt es ja immer wieder Wahlgeschenke, an die Bürgerinnen und Bürger, an die Unternehmer des Baugewerbes und der Baunebengewerbe und auch an die Kommunen insgesamt.
Der drastische Rückgang der Immobilientransaktionen war der neuen Zinslandschaft und den strengen Kreditvergaberegeln geschuldet.
Ohne die Hilfe der Eltern bzw. Großelterngeneration konnten jüngere Käufer praktisch keine Kredite mehr bekommen.
Wer kein Startkapital hatte, der konnte nur vom Wohnen in den eigenen vier Wänden träumen.
Aber auch diejenigen, die sich theoretisch den Ankauf einer Liegenschaft leisten, hätten können, waren vorsichtig geworden, ein allgemeiner Pessimismus lag in der Luft.
Neben dem offensichtlichen Verlieren dieser Situation waren es besonders die Gemeinden, denen einiges an Geldern entgangen sind.
Nachdem das Gesetz jetzt seit mehr als 4 Monaten Wirksamkeit entfaltet ist es Zeit für eine kleine erste Bilanz:
Hat das Gesetz für die Gebührenbefreiung der Eintragungsgebühr das gebracht, was es sollte?
Meine Antwort ist ein sehr vorsichtiges Ja: Natürlich gibt es auch andere Faktoren, wie die stark nach unten revidierten Immobilienpreise und einen gewissen Nachholeffekt der dadurch ausgelöst wurde, dass es nunmehr auch wieder einen Markt für leistbaren Immobilien gibt.
Lesen Sie weiter unten im Blog: