Wie viel kostet ein Verlassenschaftsverfahren?
Wenn in Österreich eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt stirbt, wird vom örtlichen Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eröffnet.
Der Gerichtskommissär:
Durch das Bezirksgericht wird dann die zuständige Notarin oder der zuständige Notar informiert. Dieser heißt Gerichtskommissär.
Verfahren:
Durch die zuständige Notarin oder den zuständigen Notar wird dann das Verlassenschaftsverfahren geführt.
Kosten:
Viele Parteien haben Sorgen, weil sie die Höhe der Kosten, die im Verfahren anfallen, fürchten. Es gibt verschiedene Kosten die zu zahlen sein können:
1) Die Kosten des Gerichtskommissärs, die als Gerichtskommissionsgebühr bezeichnet werden, samt Barauslagen (oft Pauschal)
2) Die Kosten des Gerichts die als Gerichtsgebühren bezeichnet werden (5 Promille vom reinen Nachlass) – grob gesagt: Aktiva und Passiva der Verlassenschaft
3) Die Gebühren vom Sachverständigen für Schätzungen.
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