Bestätigt

Notariat Mariahilf

  • Notar in Wien
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Notariat Mariahilf
Notariat Mariahilf
vor 2 Jahren
Ich werde manchmal gefragt, wonach sich die 𝐙𝐮𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐬 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐤𝐨𝐦𝐦𝐢𝐬 richtet, das heißt, wer als Gerichtskommissär für einen konkreten Erbfall zuständig ist?
Das ist nicht immer so einfach zu klären. Manche glauben, dass sich die Zuständigkeit nach der beim Meldeamt registrierten Meldung des Hauptwohnsitzes handelt. Das ist zwar ein Indiz, aber stimmt in manchen Fällen nicht. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz. Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen darstellt. Das ist der Ort, zu dem ich regelmäßig zurückkommen will, um mich auszuruhen, an dem ich die meiste Zeit in der Woche verbringe, auch und an dem meine Familienangehörigen wohnen. Wenn man sich das genau durchdenkt, dann merkt man schon: Das können ja mehrere Orte sein.

Nach dem Meldegesetz ist in Österreich für eine Person nur ein Hauptwohnsitz möglich, es können aber neben diesem Hauptwohnsitz auch mehrere Nebenwohnsitze bestehen. Wenn diese Kriterien auf mehr als einen Wohnsitz zutreffen, gilt jener als Hauptwohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht. Wenn ein neuer Hauptwohnsitz gewählt wird bzw. ein Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz wird, dann hat die Ummeldung binnen 3 Tagen zu erfolgen. Das gilt auch beim Umzug in eine betreute Einrichtung. Hier werden die Bewohner regelmäßig von den Einrichtungen unterstützt, damit hier die Meldung rechtlich richtig erfolgen kann.

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