Bestätigt

Notariat Mariahilf

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Notariat Mariahilf
Notariat Mariahilf
vor 2 Jahren
🔹 Patientenverfügung 🔹

Besonders der Verlust der Kontrolle über den eigenen Körper und dessen Funktionen sowie der Entscheidungsfähigkeit und Kontrolle von Heilbehandlungen macht vielen Menschen in Alter oder bei progressiv fortschreitenden Krankheiten beachtliche Sorgen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt werden sollen oder nicht.

Um eine verbindliche Patientenverfügung zu erstellen, benötigen Sie die Hilfe eines Arztes sowie eines Notars, Rechtsanwalts oder eines Mitarbeiters einer Patientenvertretung oder eines Erwachsenenschutzvereins.

Die nötigen Formulare halte ich, für Sie jederzeit bereit.

Die ärztliche Beratung ist der erste Schritt, um sich klarzumachen, welche Heilbehandlungen gewünscht sind und welche für den Fall , dass keine Aussicht auf Heilung besteht, abgelehnt werden.

Das Ergebnis des ärztlichen Gespräches wird auf dem Formular vermerkt und dieses wird auch von der beratenden Person unterschrieben.

Danach kommt, wenn Sie die Kanzlei Mariahilf als Begleiterin in diesem Prozess gewählt haben, die Leistung Ihrer Unterschrift vor uns und die Beglaubigung unsererseits. Wir registrieren die Patientenverfügen auch dann im dazugehörigen Register.

Wenn alle vorher genannten formalen Vorgaben erfüllt sind, gilt die Patientenverfügung bis zu acht Jahren für alle medizinischen Heilbehandlungen und kann dann erneuert werden. Auch dieses Formular halte ich für Sie bereit.
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