𝐅𝐥𝐞𝐱 𝐊𝐚𝐩 & 𝟏𝟎.𝟎𝟎𝟎 € 𝐆𝐦𝐛𝐇 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧 𝐚𝐛 𝟏.𝟏.𝟐𝟎𝟐𝟒:
Mehr als Gerüchte!
Einführung der Flex Kap: Die Revolution im Unternehmensrecht
Schon seit einigen Jahren geistern eine neue Gesellschaftsform durch die Welt des Unternehmensrechts: zuerst unter dem working title „Austrian Limited“ in veränderter Zielrichtung mit neuen Inhalten und neuem Namen steht die „Flex Kap“ Anfang 2024 am Start.
Innovative Merkmale der Flex Kap: Flexibilität und Einfachheit
Wie auch die GmbH, kann die Errichtung der neuen Gesellschaftsform mittels Notariatsakt oder online, sogar – bei einer Einzelgesellschaft – ohne Beiziehung eines Notars errichtet werden und die Anteilsübertragung an dieser mittels Privaturkunde eines Notars oder eines Anwalts erfolgen. Auch Kapitalerhöhungen unterliegen keinen besonderen Formvorschriften. Das Stammkapital beträgt € 10.000,-. Der Erwerb eigener Geschäftsanteile ist – bis zu einem Drittel der Anteile – zulässig.
Umlaufbeschlüsse müssen nicht mehr einstimmig sein, was leichtere Entscheidungsfindung ermöglichen soll. Der Geschäftsführung sollen Instrumente wie zum Beispiel die Möglichkeit einer bedingten Kapitalerhöhung oder genehmigtes Kapital für eine schnelle Handlungsfähigkeit gegeben werden. Es können auch unterschiedliche „Arten„ von Gesellschaftern bzw. unterschiedliche Anteile an der Gesellschaft (etwa Unternehmenswertanteile) vorgesehen werden.
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