Was ist eine BEGEHUNG?
Weiß man im Verlassenschaftsverfahren zu wenig von Verwandten oder dem Vermögen eines Verstorbenen oder muss wegen einer bedingten Erbantrittserklärung eine Schätzung des Nachlassvermögens stattfinden, kommt es zu einer Begehung der Räumlichkeiten, die der Verstorbene bewohnt oder benützt hat. Eine solche Begehung erfolgt immer neben dem Gerichtskommissar unter Beiziehung zweier weitere Personen.