🎁Schenkung
🏡Schenken Sie mit Klarheit und Sicherheit. Schenkungen, die sofort erfüllt werden (z.B. die sofortige Übergabe der geschenkten Sache) unterliegen keiner Formpflicht. Das bedeutet, die geschenkgebende Partei kann beispielsweise mündlich oder schriftlich erklären, dass die Sache einer anderen Person geschenkt werden soll. Voraussetzung hierfür ist die sofortige Übergabe der geschenkten Sache.
🏠Für eine Schenkung ohne sofortige Übergabe muss, damit er gütig ist, ein Schenkungsvertrag in der Form eines Notariatsaktes errichtet werden.
🎁⛰️Bei Liegenschafts- oder Grundstücksschenkungen ist ein Schenkungsvertrag mit notarieller Beurkundung und einer Aufsandungserklärung notwendig dafür, dass die beschenkte Partei ihr Eigentumsrecht im Grundbuch eintragen lassen kann.
Gerne erstellen wir Ihren Schenkungsvertrag!