Vorsorgevollmacht
Neben dem Testament gibt es ein weiteres wichtiges Thema der persönlichen Vorsorge, welches immer mehr Menschen betrifft: Die Vorsorgevollmacht. Das ist die rechtliche Vorsorge im Falle, dass Sie selbst nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits im Vorfeld eine vertrauensvolle Person bestimmen, die Sie in bestimmten Angelegenheiten vertritt, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Dies hilft, spätere Erwachsenenvertretung zu vermeiden.
Vorsorgevollmachten haben sich schon vielfach bewährt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, wie Kinder und Ehegatten, aber auch Lebensgefährten, mit dieser besonderen Vollmacht ausgestattet. In der Vorsorgevollmacht können von der Vertretung in finanziellen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung im Krankenhaus oder Pflegeheim, aber insbesondere auch alle individuellen Anliegen vorab verbindlich geregelt werden.
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