Freie Kapazitäten in der medizinischen Behandlungspflege
Damit Pflegebedürftige die Hilfen in Anspruch nehmen können, muss kein Pflegegrad vorhanden sein. Notwendige Hilfen werden durch den behandelnden Arzt verordnet.
Zu den einzelnen Leistungen der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Bestellen, Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten
- Dekubitusbehandlung
- Einläufe
- Inhalation
- Injektionen z.B. Verabreichen von Insulin
- Katheterwechsel
- Medizinische Einreibungen
- Messung von Blutdruck und Blutzucker
- Verbandswechsel
- Wundversorgung und -management
Verordnungsmanagement
Wenn Sie Behandlungspflege vom Arzt verordnet bekommen, übernehmen wir gerne das komplette Management: von der Besorgung bis zur Abrechnung einschließlich der Beantragung von Folgeverordnungen. Wir beschaffen rechtzeitig die ärztlichen Verordnungen, legen ihnen diese zur Unterschrift vor und übernehmen die Abrechnung mit der Krankenkasse.